Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Fulfillment-, Lager- und Versandleistungen der NextHand Express UG. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der NextHand Express UG (haftungsbeschränkt) i. G., Haberstraße 42, 42551 Velbert (im Folgenden „NextHand“) und ihren Auftraggebern über Lagerung, Kommissionierung, Verpackung, Versand, Retourenbearbeitung und damit verbundene Leistungen (Fulfillment).
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Vereinbarungen im Fulfillment-Vertrag oder Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Ergänzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017), soweit diese AGB oder der Einzelvertrag nichts anderes regeln.
§ 2 Vertragsschluss
Angaben auf der Website, im Preisrechner und in Preislisten sind unverbindlich und keine Angebote. Ein Vertrag kommt erst mit unserem schriftlichen Angebot und dessen Annahme durch den Auftraggeber oder mit Unterzeichnung eines Fulfillment-Vertrags zustande.
§ 3 Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag und der jeweils gültigen Preisliste. Termine wie der Versand am selben Werktag gelten für Bestellungen, die an Werktagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen in NRW) bis 13 Uhr vollständig übermittelt werden und deren Ware verfügbar ist.
(2) Wir dürfen geeignete Subunternehmer und Paketdienste einsetzen.
(3) Für Spitzen wie Drops, Aktionen oder das Weihnachtsgeschäft gelten die Zusagen nur, wenn der Auftraggeber die erwartete Menge mindestens 7 Tage vorher ankündigt.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber kündigt Anlieferungen mindestens 2 Werktage vorher mit Artikel, Menge und Packstückzahl an (Avis). Ware muss so verpackt und gekennzeichnet sein, dass sie eindeutig einem Artikel zugeordnet werden kann (z. B. Barcode oder Artikelnummer).
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Ware verkehrsfähig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Ausgeschlossen sind insbesondere Gefahrgut, Waffen, verschreibungspflichtige Arzneimittel, kühlpflichtige oder verderbliche Ware sowie Ware, deren Lagerung oder Versand gesetzlich verboten ist. Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetik nur nach gesonderter Vereinbarung.
(3) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der übermittelten Bestell- und Adressdaten, für Pflichtangaben auf Produkten und Verpackungen sowie für die Erfüllung eigener Pflichten (z. B. Verpackungsgesetz/LUCID, Produktsicherheit, Widerrufsbelehrung gegenüber seinen Kunden) selbst verantwortlich.
(4) Mehrkosten durch fehlende Avisierung, falsche Angaben oder nicht vertragsgemäße Anlieferung berechnen wir nach Preisliste oder nach Aufwand.
§ 5 Wareneingang und Bestand
(1) Beim Wareneingang prüfen wir Packstückzahl und äußerlich erkennbare Schäden. Eine Prüfung auf Qualität, Funktion oder verdeckte Mängel schulden wir nur bei gesonderter Vereinbarung. Erkennbare Abweichungen teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.
(2) Die Bestandsführung erfolgt in unserem System. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft verlangen und nach Absprache eine Inventur durchführen lassen; die Kosten einer zusätzlichen Inventur trägt er.
(3) Inventurdifferenzen werden innerhalb eines Kalenderjahres über alle Artikel verrechnet (Plus- gegen Minusmengen). Ersatz leisten wir nur für einen verbleibenden Fehlbestand, der 0,3 % des Jahresumschlags übersteigt, und nur nach § 9.
§ 6 Versicherung
Die eingelagerte Ware bleibt Eigentum des Auftraggebers und ist von uns nicht gegen Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl oder Elementarschäden versichert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir empfehlen dem Auftraggeber, seine Ware selbst zu versichern. Auf Wunsch vermitteln wir eine Warenversicherung gegen gesonderte Vergütung.
§ 7 Versand und Retouren
(1) Mit Übergabe an den Paketdienst endet unsere Obhut. Für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung während des Transports haftet der Paketdienst nach seinen Beförderungsbedingungen. Wir unterstützen bei der Reklamation und treten etwaige Ansprüche auf Verlangen an den Auftraggeber ab.
(2) Nutzt der Auftraggeber eigene Versandverträge, gelten ausschließlich deren Bedingungen.
(3) Retouren prüfen wir nach Sichtprüfung und ordnen sie nach den Vorgaben des Auftraggebers zu. Eine technische oder hygienische Prüfung schulden wir nicht.
(4) Falschversand-Garantie: Verschicken wir nachweislich durch eigenen Kommissionierfehler einen falschen Artikel, eine falsche Größe oder Variante oder eine falsche Menge, übernehmen wir Pick & Pack, Verpackung und Porto für den Nachversand sowie die Kosten der Rücksendung. Der Fehler ist uns innerhalb von 14 Tagen nach Versand in Textform zu melden. Ausgenommen sind Fehler in den übermittelten Bestelldaten, falsch gekennzeichnete oder falsch angelieferte Ware des Auftraggebers sowie Transportschäden. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 9.
§ 8 Preise, Zahlung, Preisanpassung
(1) Es gelten die vereinbarten Preise, ergänzend die bei Vertragsschluss gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Wir rechnen monatlich ab. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Versandkosten und Fremdkosten können wir als Vorschuss oder per SEPA-Lastschrift verlangen.
(3) Ändern sich unsere Kosten (insbesondere Paketdienstpreise, Maut, Energie, Material, Löhne oder Miete), dürfen wir die Preise mit einer Ankündigung von mindestens 4 Wochen in Textform anpassen. Erhöhungen der Preise des Paketdienstes geben wir zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens weiter. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % innerhalb von 12 Monaten kann der Auftraggeber den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(5) Wegen aller fälligen Forderungen aus dem Vertrag steht uns ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an der eingelagerten Ware zu (§ 475b HGB). Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen dürfen wir die Auslieferung nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich aussetzen.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Verlust oder Beschädigung eingelagerter Ware ersetzen wir höchstens den Einkaufs- bzw. Herstellungspreis, nicht den Verkaufspreis oder entgangenen Gewinn, und je Schadenfall höchstens 25.000 €, je Kalenderjahr höchstens 50.000 €, soweit nicht Absatz 1 gilt.
(4) Schäden sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis, in Textform anzuzeigen.
(5) Diese Beschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag unbefristet und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(2) Nach Vertragsende holt der Auftraggeber seine Ware innerhalb von 4 Wochen ab oder lässt sie auf seine Kosten ausliefern. Bis zur vollständigen Auslagerung fallen Lagerkosten nach Preisliste an. Die Herausgabe erfolgt nach Ausgleich aller offenen Forderungen.
§ 11 Datenschutz
Soweit wir personenbezogene Daten der Kunden des Auftraggebers verarbeiten, tun wir dies ausschließlich in dessen Auftrag. Die Parteien schließen dazu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der NextHand Express UG, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir dürfen auch am Sitz des Auftraggebers klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.